Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer für Ost-Brabant unter Nummer: 170797340000.

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ALLGEMEINE KAUF- UND LIEFERBEDINGUNGEN ALTRIMEX PACKAGING EQUIPMENT B.V. UND ALTRIMEX AFTER SALES B.V., VERSION 2025

Artikel 1: Definitionen

1.1  „Altrimex“ wird verstanden als: Altrimex Packaging Equipment B.V. (Handelskammernummer: 17079734) oder Altrimex After Sales B.V. (Handelskammernummer: 52106721), die beide ihren eingetragenen Sitz und Hauptgeschäftssitz in Helmond haben, je nachdem, welches Unternehmen Vertragspartei des Vertrags ist.

1.2  „Kunde“ ist verstanden als: die juristische Person, die (Partnerschaft) oder die natürliche Person, die eine Vereinbarung mit Altrimex im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten, der Erbringung von Dienstleistungen und/oder der Durchführung von Projekten abgeschlossen hat oder sich in Verhandlungen mit Altrimex darüber befindet.

1.3  „Parteien“ wird verstanden als: Altrimex und der Klient.

1.4  In diesen Geschäftsbedingungen wird „Vereinbarung“ verstanden als: jede Vereinbarung zwischen Altrimex und dem Kunden bezüglich der Lieferung von Produkten, der Durchführung von Projekten und/oder der Erbringung von Dienstleistungen, allen schriftlichen Änderungen oder Ergänzungen daran sowie allen (rechtlichen) Handlungen bei der Erstellung und Ausführung dieser Vereinbarung.

1.5  „Produkt(e)“ ist verstanden als: alle (Teile von) gelieferten oder zu liefernden Waren, ohne Montage, Installation, Programmierung und/oder Wartung.

1.6  „Projekt(e)“ bedeutet: die Vergabe von Arbeiten sowie die vereinbarte Montage, Verarbeitung von (a) Produkt(en) sowie Programmierung und/oder Anpassung von Software von (a) Produkt(en).

1.7  „Service(s)“ bedeutet: die vereinbarte Wartung, Reparatur, Überholung und/oder Montage und/oder Installation von (a) Produkt(en).

Artikel 2: Anwendbarkeit

2.1    Diese allgemeinen Kauf- und Lieferbedingungen von Altrimex (im Folgenden als „die Geschäftsbedingungen“ bezeichnet) gelten für – und bilden einen untrennbaren Bestandteil – aller rechtlichen Beziehungen, Beratungen, Angebote, Angebote und Vereinbarungen zum Verkauf und zur Lieferung von Produkten, zur Durchführung von Projekten und zur Erbringung von Dienstleistungen zwischen Altrimex einerseits und dem Kunden andererseits.

2.2    Änderungen, Abweichungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn und soweit Altrimex sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat.

2.3    Altrimex lehnt hiermit ausdrücklich die Anwendbarkeit jeglicher allgemeinen (Kauf-)Bedingungen des Kunden ab.

2.4    Die Geschäftsbedingungen wurden ursprünglich in niederländischer Sprache verfasst. Wenn die Geschäftsbedingungen übersetzt wurden, ist der niederländische Text im Falle von Meinungsverschiedenheiten über Inhalt und Zweck der Geschäftsbedingungen bindend.

2.5    Wenn eine schriftliche Bestimmung in einer Vereinbarung zwischen Altrimex und dem Kunden mit einer Bestimmung in den Geschäftsbedingungen kollidiert, hat die schriftliche Bestimmung im Vertrag Vorrang.

2.6    Im Fall internationaler Abkommen sind Handelsbedingungen, die in Angeboten, Angeboten, Bestellbestätigungen, Abkommen oder anderen Vereinbarungen verwendet werden, gemäß den internationalen Regeln zur Auslegung von Handelsbedingungen auszulegen, die von der Internationalen Handelskammer (ICC Incoterms) erlassen wurden, wie sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abkommens in Kraft sind.

Artikel 3: Abschluss von Vereinbarungen

3.1    Vereinbarungen zwischen Altrimex und dem Kunden werden geschlossen durch:

a.    Entgegennahme durch Altrimex der Annahme eines Angebots oder Angebots von Altrimex innerhalb von 30 Tagen nach Ausgabedatum dieses Angebots oder Angebots, es sei denn, das Angebot wurde innerhalb dieser Frist von Altrimex widerrufen oder es wird ausdrücklich anders angegeben;

b.    die Unterzeichnung der schriftlichen Vereinbarung durch Altrimex;

c.    die schriftliche Bestellbestätigung durch Altrimex zu senden;

d.    Ausführung einer Abtretung und/oder eines Auftrags und/oder einer Zustellung und/oder eines Projekts durch Altrimex;

Und das zu dem Moment, in dem eines dieser Ereignisse, wie unter a bis d erwähnt, zuerst eintritt.

3.2    Zusätzliche Arbeiten gelten als alles, was von Altrimex in Absprache erbracht und/oder angewendet wird, sei es schriftlich mit dem Auftraggeber während der Vertragsabschluss, die über die ausdrücklich im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Mengen hinausgehen oder über die ausdrücklich im Vertrag oder der Auftragsbestätigung festgelegten Arbeiten hinausgehen. Wenn und soweit die zusätzliche Arbeit die ausdrücklich festgelegten Mengen und/oder den Umfang der Arbeiten, wie hier erwähnt, nicht um mehr als 5 % überschreitet, hat Altrimex das Recht, dies ohne vorherige Genehmigung des Kunden zu liefern oder durchzuführen.

3.3    Alle Angebote, Angebote, Angebote und sonstigen Mitteilungen von Altrimex, unabhängig vom Namen und in welcher Weise, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben.

3.4    Änderungen und Ergänzungen einer bereits abgeschlossenen Vereinbarung sowie mündliche Versprechen und Vereinbarungen mit Altrimex-Mitarbeitern sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich von Altrimex von einer bevollmächtigten Person bestätigt wurden.

3.5    Der Kunde muss die Informationen in einem Angebot und/oder Angebot vertraulich behandeln und darf sie weder für eigene Zwecke noch für Dritte verwenden oder an Dritte weitergeben.

3.6    Alle Beratungen, Angebote, Angebote und Vereinbarungen werden von Altrimex mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Altrimex kann jedoch nicht garantieren, dass keine Abweichungen auftreten, wenn eine Beratung, ein Angebot, ein Angebot und/oder eine Vereinbarung auf Informationen des Kunden beruht. Der Mandant muss die Richtigkeit von Beratung, Angeboten, Angeboten und/oder Vereinbarungen überprüfen und Altrimex schriftlich über Ungenauigkeiten unter Androhung der Zwangsverweigerung informieren, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Empfehlung, des Angebots, des Angebots und/oder der Vereinbarung.

Artikel 4: Stornierung, Stornierung und Übertragbarkeit

4.1     Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen oder zu kündigen, es sei denn, Altrimex stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu. Mit Zustimmung von Altrimex schuldet der Mandant Altrimex eine unmittelbar fällige und zu zahlende Gebühr in Höhe einer bereits geleisteten Anzahlung sowie bereits im Zusammenhang mit der Vereinbarung entstandenen Kosten. Haben die Parteien sich nicht auf eine Anzahlung geeinigt oder der Kunde die Anzahlung aus welchem Grund auch immer noch nicht zahlbar gemacht, wird die Entschädigung im Zusammenhang mit der Stornierung mindestens 25 % (exzgl. Mehrwertsteuer) des vereinbarten Preises.

4.2     Der Kunde ist nicht frei, die Vereinbarung an Dritte zu übertragen, es sei denn, Altrimex hat eine schriftliche Genehmigung dazu gegeben.

Artikel 5: Vertraulichkeit und Wettbewerb

5.1     Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Dritten alle von Altrimex ausgehenden Informationen (einschließlich Angebote, Angebote, Designs, Bilder, Zeichnungen, Ideen, Wissen, Geschäftsgeheimnisse, Daten, Verfahren, Stoffe, Proben, technische, finanzielle, kommerzielle, geschäftliche Informationen und dergleichen) jeglicher Art und in jeglicher Form vertraulich zu wahren und wird diese Informationen zu keinem anderen Zweck als zur Ausführung der Vereinbarung verwenden. Der Kunde wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sein Personal oder andere (juristische) Personen die genannten Informationen ebenfalls vertraulich behandeln und sie nicht für andere Zwecke als die Ausführung der Vereinbarung verwenden.

5.2     Die in Absatz 1 genannten Informationen werden vom Kunden weder veröffentlicht noch reproduziert.

5.3     Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht:

a.    Wenn die Offenlegung solcher Informationen für die Erfüllung der Vereinbarung erforderlich ist;

b.    Jede gesetzliche Bestimmung verpflichtet sie, sie öffentlich zu machen;

c.     Die vertraulichen Informationen sind zum Zeitpunkt der Offenlegung durch Altrimex bereits öffentlich zugänglich (abgesehen von Internetquellen, die von Altrimex noch nicht offiziell bestätigt wurden);

d.    Die vertraulichen Informationen waren dem Mandanten bereits im rechtmäßigen Besitz bekannt und standen ihm vor der Veröffentlichung durch Altrimex kostenlos zur Verfügung;

e.    Die vertraulichen Informationen wurden vom Mandanten in gutem Glauben und ohne Vertraulichkeitspflicht über einen Dritten erlangt; oder

f.     Wenn die vertraulichen Informationen vom Kunden unabhängig von Altrimex erstellt und/oder gesammelt wurden.

5.4     Der Kunde muss die in Absatz 1 dieses Artikel genannten Informationen auf erste Anfrage innerhalb einer von Altrimex festgelegten Frist nach Ermessen von Altrimex zurückgeben oder vernichten.

5.5     Dem Kunden ist es nicht gestattet, direkt oder über seine verbundenen Unternehmen Verträge mit von Altrimex beauftragten Dritten im Rahmen der Erfüllung der Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Altrimex abzuschließen.

5.6     Im Falle einer Verletzung einer oder mehrerer in diesem Artikel aufgeführter Verpflichtungen verliert der Mandant Altrimex eine sofortig fällige und zu zahlende Strafe von 100.000,00 € für jede Verletzung und 10.000,00 € für jeden Tag, an dem die Verletzung andauert, ohne dass eine Versäumnismitteilung oder gerichtliches Eingreifen erforderlich ist und ohne Beeinträchtigung des Rechts von Altrimex, den vom Mandanten erlittenen Schaden zurückzufordern.

Artikel 6: Preis

6.1    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liegen die von Altrimex angegebenen Preise in Euro und sind ohne Umsatzsteuer, Verpackungskosten, Transportkosten und Versicherung, Ein- und Ausfuhrzölle sowie andere staatliche Gebühren im Zusammenhang mit Verkauf und Lieferung.  Preiserhöhungen infolge von Wechselkursschwankungen und Veränderungen der Wechselkurse zwischen niederländischen und anderen Währungen, falls im Zusammenhang mit der Lieferung eine Zahlung in anderen Währungen als den Niederlanden erfolgen muss, wird vom Kunden getragen.

6.2    Steigt einer oder mehrere der Kostenpreisfaktoren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für Rohstoffe, Transport, Energie, Arbeitskraft oder Anpassung des Produkts im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen) zwischen dem Angebot und dem Abschluss des Vertrags oder nach dem Abschluss der Vereinbarung – selbst wenn dies auf vorhersehbare Umstände zurückzuführen ist, ist Altrimex berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend umgehend zu erhöhen.

6.3    Die Vereinbarung beinhaltet die Befugnis von Altrimex, für zusätzliche von ihm ausgeführte Arbeiten separat zu den für Altrimex geltenden Gebühren zu berechnen, sobald es Kenntnis des zu verrechnenden Betrags erfährt. Für die Berechnung zusätzlicher Arbeiten gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 dieses Artikels mutatis mutandis.

Artikel 7: Lieferzeitprodukt und/oder Projekt

7.1    Die von Altrimex im Angebot oder Angebot angegebene Lieferzeit oder die zwischen den Parteien vereinbarte Lieferzeit ist stets ungefähr und indikativ, es sei denn, Altrimex gibt ausdrücklich schriftlich fest, dass eine strenge Frist vorliegt, oder die Parteien einigen sich ausdrücklich schriftlich auf diese strenge Frist.

7.2    Die vereinbarte Lieferzeit beginnt in letzter Minute der folgenden Zeiten:

–       dem Tag, an dem das Abkommen geschlossen wird;

–       den Tag des Erhalts der Dokumente, Daten, Genehmigungen, technischen Details usw. durch Altrimex, die für die Vertragsabwicklung notwendig sind;

–       dem Tag, an dem die für den Beginn der Arbeiten notwendigen Formalitäten abgeschlossen sind;

–       am Tag des Erhalts des im Voraus im Vertrag im Vertrag zu zahlenden Betrags durch Altrimex.

7.3    Die Lieferzeit richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Arbeitsbedingungen, der rechtzeitigen Lieferung der für die Erfüllung der Vereinbarung notwendigen Waren durch Altrimex (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Materialien und/oder elektronische Bauteile) und/oder der Verfügbarkeit von von Altrimex beauftragten Dritten, die für den Abschluss des Vertrags beauftragt werden. Wenn ohne Verschulden von Altrimex eine Verzögerung aufgrund einer Änderung der genannten Arbeitsbedingungen oder weil für die Ausführung des Vertrags bestellten Waren und/oder Dritte, die für die Ausführung des Vertrags beteiligt sind, nicht geliefert oder nicht rechtzeitig verfügbar sind, wird die Lieferzeit in dem erforderlichen Umfang verlängert.

7.4    Unbeeinträchtigt der Bestimmungen zur Verlängerung der Lieferzeit an anderer Stelle in diesen Bedingungen, wird die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung verlängert, die durch Altrimex aufgrund der Nichteinhaltung jeglicher Verpflichtung aus dem Vertrag oder der Forderung nach Kooperation bei der Ausführung des Vertrags durch Altrimex entsteht.

7.5    Im Falle einer Verlängerung der Lieferzeit, sofern vom Auftragnehmer nicht anders nachgewiesen, gilt die Dauer der Verlängerung der Lieferzeit als notwendig und als Ergebnis einer Situation wie oben in den Artikeln 7.2, 7.3 und/oder 7.4 beschrieben.

7.6    Betrifft die Vereinbarung eine Bestellung auf Abruf, ist der Kunde verpflichtet, die Lieferung spätestens am Tag der vereinbarten Rückruffrist entgegenzunehmen und die letzte Zahlungsfrist zu zahlen.

7.7    Der Kunde ist verpflichtet, Altrimex alle durch Altrimex entstandenen Kosten oder Schäden zu zahlen, die Altrimex infolge einer Verzögerung der Lieferzeit wie in diesem Artikel beschrieben erlitten haben.

Artikel 8: Lieferung der Produkte(n)

8.1    Ein Produkt gilt als geliefert, wenn Altrimex das Produkt dem Kunden an seinem Geschäftsstandort zur Verfügung stellt und den Kunden darüber informiert hat, dass das Produkt ihm zur Verfügung steht. Von diesem Zeitpunkt an trägt der Kunde die Kosten und Risiken der Waren für Lagerung, Beladen, Transport und Entladung unter anderem. Der Kunde und Altrimex können sich darauf einigen, dass Altrimex den Transport auf Kosten des Kunden übernimmt. In diesem Fall liegt das Risiko von unter anderem Lagerung, Beladen, Transport und Entladen auch beim Kunden. Altrimex wählt das Transportmittel und die Verpackungsmethode, sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist. Die Verpackung wird von Altrimex nicht zurückgenommen. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die im Transportbereich erforderlichen Genehmigungen, Ausnahmen und/oder Genehmigungen im Transportbereich erforderlich sind. Die mit diesen Genehmigungen, Ausnahmen und/oder Genehmigungen verbundenen Kosten betreffen das Konto und das Risiko des Kunden. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus dem Fehlen der für ordnungsgemäßen Transport erforderlichen Genehmigungen, Ausnahmen und/oder Genehmigungen entstehen.

8.2    Altrimex ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und/oder die Art der Vereinbarung dies ausschließt. Im Fall von Teillieferungen gilt jedes einzelne Produkt als eigenständig geliefert und Altrimex ist berechtigt, diese Teillieferungen in Rechnung zu stellen.

8.3    Das Überschreiten der Lieferzeit durch Altrimex stellt keinen Mangel bei der Erfüllung des Vertrags dar und berechtigt den Kunden nicht zur vollständigen oder teilweisen Auflösung des Vertrags, zur Aussetzung seiner Verpflichtungen oder auf jegliche Entschädigung in jeglicher Form. Der Kunde entschädigt Altrimex gegen jegliche Ansprüche Dritter aufgrund der Überschreitung der Lieferzeit.

8.4    Nach Erhalt der Produkte ist der Kunde verpflichtet, umgehend zu prüfen, ob Art und Menge der Produkte mit dem Inhalt der Vereinbarung übereinstimmen. Der Kunde muss Altrimex spätestens innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich über etwaige Mängel informieren, andernfalls erfällt jegliche Haftung von Altrimex in dieser Hinsicht.

8.5    Mängel an einem Teil der gelieferten Produkte berechtigen den Kunden nicht dazu, die gesamte Lieferung abzulehnen oder abzulehnen.

Artikel 9: Ausführung und Umsetzung von Projekt(en) und Dienstleistung(en)

9.1    Im Falle eines Projekts und/oder einer Dienstleistung ist der Auftraggeber gegenüber Altrimex für  die korrekte und zeitnahe Ausführung aller Einrichtungen, Einrichtungen und/oder Bedingungen verantwortlich, die für die Durchführung des Projekts und/oder die Erbringung des Dienstes notwendig sind

9.2    Das durchzuführende Projekt und/oder die Erbringung der Dienstleistung umfassen die in der Vereinbarung zwischen den Parteien beschriebenen Aktivitäten. Unbeeinträchtigt der Bestimmungen von Absatz 1 stellt der Mandant in jedem Fall, sofern die Montage, Installation und/oder Wartungsarbeiten am Geschäfts-)Standort des Kunden auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko stattfinden, sicher, dass:

a.      die Mitarbeiter von Altrimex und Dritte, die von Altrimex beauftragt wurden, können sofort, sobald sie am Montage-/Installations-/Wartungsort eingetroffen sind,  ihre Arbeit während der regulären Arbeitszeiten und außerdem, wenn Altrimex dies für notwendig hält, außerhalb der regulären Arbeitszeiten beginnen und ihre Arbeit fortsetzen, sofern der Auftragnehmer rechtzeitig benachrichtigt wird;

b.     alle durch staatliche Vorschriften, das Abkommen und  die Nutzung erforderlichen Einrichtungen stehen den Mitarbeitern von Altrimex und Dritten zur Verfügung, die von Altrimex beauftragt werden;

c.      Die Zufahrtsstraßen zum Standort sind für den notwendigen Transport geeignet;

d.     Der festgelegte Installationsstandort ist für Lagerung und Montage/Installation geeignet;

e.      die notwendigen, abschließbaren Aufbewahrungsräume für Materialien, Werkzeuge und andere Gegenstände stehen zur Verfügung;

f.      die notwendigen und üblichen Hilfspersonen, Hilfswerkzeuge, Hilfs- und Betriebsmaterialien (Brennstoffe, Öle und Fette, Polieren und andere Kleingeräte, Klettergeräte, Gas, Wasser, Strom, einschließlich Dampf, Druckluft, Heizung, Beleuchtung, (aktualisierte) Installationszeichnungen und Ähnliches) sowie die normalen Mess- und Testgeräte für das Geschäft des Kunden stehen Altrimex rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung;

g.     Alle notwendigen Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen wurden und werden eingehalten und alle Maßnahmen wurden ergriffen und bestehen, um  den geltenden staatlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Montage/Installation/Wartung zu entsprechen;

h.      Altrimex verfügt über die notwendigen Genehmigungen, Ausnahmen, Entscheidungen oder Genehmigungen für den zeitnahen Aufbau der Montage/Installation oder deren Nutzung (Installation);

i.       Zu Beginn und während der Montage/Installation/Wartung sind die gelieferten Produkte am richtigen Ort vorhanden.

9.3    Schäden und Kosten, die entstehen, weil die in den Artikeln 9.1 und 9.2 festgelegten Bedingungen nicht erfüllt oder nicht rechtzeitig erfüllt wurden, tragen der Mandant.

9.4    Altrimex steht es frei, Dritte in die Ausführung der Vereinbarung einzubeziehen.

9.5    Der Kunde trägt das Risiko und haftet für (persönliche) Schäden an Personen sowie Schäden an und Diebstahl oder Verlust von Waren des Kunden, von Altrimex und von Dritten, die an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind und sich an oder in der Nähe des Ortes befinden, an dem die Arbeit ausgeführt wird, oder an einem anderen vereinbarten Ort. Unbeeinträchtigt der Haftung des Mandanten ist er verpflichtet, eine angemessene Versicherung gegen die in diesem Absatz genannten Risiken abzuschließen. Darüber hinaus muss der Kunde eine angemessene Versicherung für das Arbeitsrisiko der zu verwendenden Geräte sicherstellen. Der Kunde muss Altrimex bei erster Anfrage eine Kopie der relevanten Versicherungspolicen sowie einen Nachweis über die Zahlung der Prämie vorlegen. Im Schadensfall ist der Mandant verpflichtet, dies umgehend seinem Versicherer zur weiteren Bearbeitung und Abrechnung zu melden.

9.6    Ein Projekt und/oder eine Dienstleistung gilt als erbracht:

a.  Wenn der Auftraggeber das Projekt und/oder den Service genehmigt hat;

b.  Wenn Altrimex den Kunden darüber informiert hat, dass das Projekt und/oder der Service abgeschlossen ist;

c.   Wenn der Auftraggeber das Projekt oder einen Teil davon tatsächlich in die Praxis nimmt;

Und in dem Moment, in dem eines dieser drei Ereignisse zuerst eintritt.

Artikel 10: Abschluss des Dienstleistungsvertrags

10.1  Die Dienstleistung kann darin bestehen, Arbeiten im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags auszuführen. In diesem Fall gelten neben den Bestimmungen in Artikel 9 dieser Bestimmungen auch folgende Bestimmungen.

10.2  Die regelmäßigen Wartungs- oder Wartungsarbeiten werden nach Vereinbarung gemäß einer Checkliste durchgeführt, die sich speziell auf die Altrimex-Maschinen des Kunden bezieht, soweit diese Maschinen im abgeschlossenen Servicevertrag zwischen dem Kunden und Altrimex enthalten sind.

10.3  Während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:30 Uhr) kann der Kunde einen Altrimex-Telefon-Helpdesk nutzen, um Fragen zu den im Servicevertrag genannten Waren zu beantworten. Altrimex bietet diesen Service auf der Grundlage der Verpflichtung an, bestmöglich zu leisten, und ist daher nicht verpflichtet, ein Ergebnis zu erzielen, noch ist es verpflichtet, Fragen sofort zu beantworten oder Fehlfunktionen sofort zu beheben.

10.4   Die folgenden Kosten sind ausdrücklich nicht im Dienstleistungsvertrag enthalten:

a.    Reparatur der während der Wartung vorhandenen Fehlfunktionen und der verwendeten Materialien;

b.    Installation von normalen Verbrauchsmaterialien, die vom Kunden leicht ersetzt werden können;

c.     Beseitigung aller dazwischenliegenden Störungen;

d.    Durchführung (teilweiser) Überholungsarbeiten;

e.    Reise- und Unterkunftskosten;

f.     vom Kunden gewünschte Änderungen, Verbindungen zu und von Hilfsgeräten, Bewegungen und alle weiteren Änderungen an der Installation;

g.    die Ausführung von Arbeiten, die aus staatlichen Maßnahmen resultieren, die nach dem Lieferdatum des Produkts in Kraft traten.

10.5  Zusätzlich sind die Kosten für die Reparatur von Mängeln und Abweichungen von der Installation, die sich aus folgenden Folgen ergeben:

a.    natürliche Abnutzung, unsachgemäße oder unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit, unsachgemäßes oder grobes Umgehen, Absicht oder Zerstörung, Überlastung, Reparaturarbeiten durchgeführt von anderen Personen als von Altrimex beauftragten Experten;

b.    Gewitter oder Überschwemmungen, Blitze, Entladung oder Induktion, Sturmschäden, gefrierender Regen oder Frost, Schneefall, Feuer, Explosion, Einsturz, Krieg, Diebstahl oder Verlust, giftige Dämpfe, Korrosion, Verunreinigung durch Sand oder Staub;

c.     Ausfall der Stromversorgung, falsche Netzspannung, Defekte in der Verkabelung, Einflüsse von Geräten, die nicht zum System gehören.

Artikel 11: Genehmigungs- und Akzeptanztests

11.1  Der Auftraggeber genehmigt ein Projekt und/oder eine Dienstleistung spätestens 14 (vierzehn) Tage nach Abschluss. Altrimex informiert den Kunden, wenn das Projekt und/oder der Service abgeschlossen ist. Ist die Frist von 14 Tagen ohne schriftliche und spezifische Benachrichtigung über begründete Beschwerden abgelaufen, gilt das Projekt und/oder der Dienst als angenommen und genehmigt.

11.2  Besteht der Service aus der Durchführung von Wartungs- oder Wartungsarbeiten, erfolgt die Genehmigung unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten, entgegen Artikel 10.1. Falls es Beschwerden gibt, muss der Kunde dies sofort nach Abschluss der Arbeiten an Altrimex melden, andernfalls gilt der Service als akzeptiert. Falls gewünscht, führt Altrimex nach Abschluss der Arbeiten einen Test in Anwesenheit des Kunden durch.

11.3  Wurden Abnahmetests vereinbart, gibt der Auftraggeber nach der Lieferung wie in Artikel 8 oder im Fall eines Projekts und/oder einer Dienstleistung nach der in Artikel 9 genannten Lieferung Altrimex die Möglichkeit, die notwendigen Vorbereitungstests durchzuführen und Verbesserungen und Änderungen   vorzunehmen, die Altrimex für notwendig hält. Die Annahmetests werden sofort durchgeführt, jedoch spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Antrag von Altrimex und in Anwesenheit des Kunden. Wurden die Abnahmetests  ohne angegebene und begründete Beschwerde durchgeführt und der Kunde hält die oben genannten Verpflichtungen nicht unverzüglich ein, gilt das Produkt, Projekt und/oder die Dienstleistung als angenommen.

11.4  Der Auftraggeber stellt Altrimex die Akzeptanztests und damit verbundenen Tests, einschließlich der in Artikel 9 Absatz 2 Absatz 2 Absatz f, genannten Tests und Verpackungsmaterialien, Etiketten, repräsentativen Proben aller zu verarbeitenden Materialien usw. am richtigen Ort zur Verfügung, um sicherzustellen, dass die von den Parteien vorgesehenen Nutzungsbedingungen für diedas Produkt und/oder Projekt kann so weit wie möglich nachgeahmt werden. Kommt der Mandant diesem nicht nach,  gilt der letzte Satz von Absatz 3.

11.5  Bei  geringfügigen Mängeln, insbesondere solchen, die  die beabsichtigte Nutzung des Produkts und/oder Projekts nicht oder kaum beeinflussen, gilt das Produkt und/oder das Projekt unabhängig von diesen Mängeln als akzeptiert. Altrimex wird die Mängel so schnell wie möglich beheben.

11.6  Unbeeinträchtigt die Garantieverpflichtungen von Altrimex schließt die Annahme gemäß den vorherigen Absätzen jeglichen Anspruch des Kunden hinsichtlich eines Leistungsmangels von Altrimex aus.

Artikel 12: Zertifizierung

12.1  Die von Altrimex gelieferten Produkte und/oder Projekte sind nicht standardzertifiziert (ATEX).

12.2  Eine Zertifizierung kann auf Wunsch und Kosten des Kunden angefordert werden. Das Risiko der Zertifizierung liegt vollständig beim Kunden.

Artikel 13: Risikoübertragung und Eigentum

13.1  Unmittelbar nachdem das Produkt, das Projekt und/oder die Dienstleistung gemäß Artikel 8 und/oder Artikel 9 erbracht wurde, trägt der Kunde das Risiko für alle direkten und indirekten Schäden, die am Produkt und/oder Projekt entstehen können oder daraus resultieren können, außer insofern, als der Schaden auf Absicht oder vorsätzliche Rücksichtslosigkeit von Altrimex zurückzuführen ist. Bleibt der Kunde nach der Meldung des Verzugs mit dem Kauf des Produkts und/oder des Projekts in Verzug, ist Altrimex berechtigt, dem Kunden die daraus resultierenden Kosten zu berechnen.

13.2  Unbeeinträchtigt der Bestimmungen des vorherigen Absatzes sowie der Bestimmungen von Artikel 8 und Artikel 9 wird das Eigentum an allen Produkten und/oder Projekten von Altrimex nur dann auf den Kunden übertragen, wenn alles, was der Kunde Altrimex schuldet, aus welchen Gründen auch immer vollständig an Altrimex gezahlt wurde, einschließlich Zinsen und Kosten.

13.3  Solange ein Eigentumsbehalt an den Produkten und/oder Projekten besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, Produkte und/oder Projekte an Dritte zu verkaufen, das Eigentum zu übertragen und/oder anderweitig zur Verfügung zu stellen und/oder zu belasten.

13.4  Der Kunde ist verpflichtet, alle gelieferten Produkte und/oder Projekte, die dem Eigentumsbehalt unterliegen, mit gebotener Sorgfalt und von anderen Gegenständen als erkennbares Eigentum von Altrimex getrennt zu halten und zu versichern und zu versichern, solange die oben genannten Ansprüche (wie in Absatz 2 erwähnt) nicht bezahlt wurden. Der Kunde muss Altrimex bei erster Anfrage einen Versicherungsnachweis und die Zahlung der Prämie vorlegen. Alle Ansprüche des Mandanten gegenüber seinen Versicherern im Zusammenhang mit Schäden an Produkten und/oder Projekten, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, werden vom Kunden auf Erstantrag stillschweigend an Altrimex verpfändet.

13.5   Kommt der Kunde einer Verpflichtung aus der Vereinbarung und/oder diesen Geschäftsbedingungen nicht nach oder besteht die begründete Befürchtung, dass der Kunde seine Verpflichtung(en) nicht erfüllt, ist Altrimex – ohne Versäumnismitteilung – berechtigt, die gelieferten Produkte, Halbfertigprodukte und/oder Projekte, wo immer sie sich befinden, umgehend zu übernehmen. Der Kunde wird vollständig mit Altrimex zusammenarbeiten, um Altrimex die Möglichkeit zu geben, den Eigentumsbehalt auszuüben, indem er das Produkt und/oder Projekt zurücknimmt, einschließlich etwaiger zu diesem Zweck erforderlicher Demontage. Die Kosten dafür werden vom Kunden getragen.

Artikel 14: Geistiges Eigentum

14.1  Die geistigen und industriellen Eigentumsrechte an Produkten, Projekten und Gegenständen, die Altrimex im Rahmen der Vertragserfüllung entwickelt oder nutzt, bleiben – soweit zutreffend – bei Altrimex verfallen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Altrimex hat das exklusive Recht, diese Gegenstände, Daten und (technische) Informationen zu veröffentlichen, zu realisieren und zu reproduzieren, und der Kunde hat das ausschließliche Nutzungsrecht.

14.2  Das von Altrimex gemachte Angebot sowie die von Altrimex hergestellten oder bereitgestellten Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modelle und Ähnliches bleiben ihr Eigentum, auch wenn Kosten dafür berechnet wurden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Die geistigen Eigentumsrechte an den Informationen, die in den Herstellungs- und Baumethoden, Produkten und Ähnlichem enthalten sind oder zugrundeliegen, bleiben ausschließlich Altrimex vorbehalten, selbst wenn dafür Kosten berechnet wurden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

14.3  Das Nutzungsrecht des Kunden ist nicht übertragbar. Dem Kunden ist es untersagt, die in den Absätzen 1 und 2 genannten Waren, Daten und Informationen in irgendeiner Weise Dritten zugänglich zu machen, sie von Dritten verwenden, reproduzieren oder kopieren zu lassen. Die während der Entwicklung generierten (technischen) Informationen werden dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt, es sei denn, ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde garantiert, dass die Waren und Informationen in den Absätzen 1 und 2 nicht kopiert, gezeigt, offengelegt oder von Dritten ohne schriftliche Genehmigung von Altrimex kopiert, gezeigt, offengelegt oder genutzt werden, außer zur Abschluss des Vertrags.

14.4  Wenn vereinbart wurde, dass die geistigen oder industriellen Eigentumsrechte an (Teilen von) Projekt und/oder Produkt dem Kunden gehören, ist Altrimex berechtigt, gerichtlich als Vertreter/bevollmächtigter Vertreter des Kunden gegen etwaige Verletzungen zu handeln.

14.5  Der Kunde wird Altrimex umgehend warnen, falls Dritte die geistigen oder industriellen Eigentumsrechte von Altrimex verletzen oder damit drohen oder wenn Dritte der Meinung sind, dass das Eigentum von Altrimex die geistigen oder industriellen Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt.

14.6  Der Kunde muss sicherstellen, dass die von Altrimex gelieferten Produkte und/oder Projekte kein geistiges oder industrielles Eigentumsrecht einer anderen Person im Zielland verletzen. Der Mandant hat keinen Anspruch auf Kosten und/oder Entschädigung, wenn er in dieser Hinsicht von Dritten verklagt wird. Der Mandant ist verpflichtet, Altrimex in dieser Hinsicht gegen Ansprüche Dritter zu entschädigen.

14.7  Im Falle einer Verletzung der in diesem Artikel genannten Verpflichtungen durch den Mandanten verliert er eine sofortige fällige und zu zahlende Strafe in Höhe von 100.000,00 €, ohne dass das Recht von Altrimex auf Schadensersatzforderung beeinträchtigt wird.

Artikel 15: Zahlung

15.1  Sofern nicht anders vereinbart, muss die Zahlung der gelieferten Produkte und/oder Projekte und/oder Dienstleistungen netto erfolgen, ohne Abschlag oder Abrechnung, spätestens innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist auf das von Altrimex festgelegte Bankkonto.  Wenn auf der Rechnung keine Laufzeit angegeben ist, muss die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Altrimex hat das Recht, vollständige oder teilweise Vorauszahlungen zu verlangen und/oder anderweitig Sicherheit für die Zahlung zu erhalten oder zu verlangen.

15.2  Die Zahlung für zusätzliche Arbeiten erfolgt spätestens vierzehn (14) Tage nach der Rechnung an den Kunden.

15.3  Ohne (vollständige) Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist ist der Mandant gesetzlich in Verzug und schuldet Zinsen. Der Zinssatz beträgt 12 % pro Jahr, entspricht jedoch dem gesetzlichen (gewerblichen) Zinssatz, wenn er über 12 % pro Jahr liegt. Bei der Zinsberechnung wird ein Teil des Monats als voller Monat betrachtet.  Sobald der Mandant gesetzlich in Verzug ist, werden auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten automatisch gemäß dem Satz der niederländischen Anwaltskammer mit einem Mindestbetrag von 250,00 € gezahlt, ohne dass das Recht auf volle Entschädigung beeinträchtigt wird.

15.4  Ist Altrimex im Gerichtsverfahren vollständig oder teilweise erfolgreich, werden alle im Zusammenhang mit diesem Verfahren entstandenen Kosten vom Mandanten getragen.

15.5  Das Versäumnis, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen oder dies nicht vollständig oder rechtzeitig zu leisten, berechtigt Altrimex, die Einhaltung oder weitere Einhaltung der Vereinbarung auszusetzen, bis der Kunde diese Verpflichtung erfüllt hat. Altrimex hat nach eigenem Ermessen das Recht, den Vertrag zu kündigen, ohne dass das Recht auf Entschädigung im Zusammenhang mit der nachfolgenden oder Nichterfüllung des Vertrags beeinträchtigt wird.

15.6  Alle Zahlungen müssen ohne Abzug oder Abrechnung erfolgen, wie Altrimex sie regelt.

15.7  Die vom Kunden geleisteten Zahlungen werden zunächst zur Zahlung aller fälligen Zinsen und Kosten verwendet und anschließend zur Zahlung fälliger Rechnungen, die am längsten ausstehen, selbst wenn der Kunde angibt, dass die Zahlung sich auf eine spätere Rechnung bezieht.

15.8  Der Kunde muss Beschwerden über Rechnungen innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich an Altrimex melden. Ohne eine rechtzeitige Beschwerde erfallen alle Rechte des Kunden, die Beschwerde wird nicht zur Behandlung berücksichtigt und der Rechnungsbetrag bleibt vollständig fällig.

Artikel 16: Garantie

16.1   Die von Altrimex gelieferten Produkte und/oder Projekte gelten als konform mit der Vereinbarung, sofern sie die vereinbarten Spezifikationen enthalten, ungeachtet geringfügiger Abweichungen und Unterschiede, die die normale Nutzung der Produkte und/oder Projekte nicht wesentlich beeinflussen. Außer bei schriftlich vereinbarten Qualitätsstandards und gegenteiligen Vereinbarungen dürfen die gelieferten Produkte und/oder Projekte nur die Anforderungen der EU-Produktgesetzgebung erfüllen, wie sie in den Niederlanden gelten, auch wenn Produkte, Projekte und/oder Dienstleistungen an Kunden außerhalb der EU geliefert werden.

16.2   Soweit es kaum erkennbare Mängel im gelieferten Produkt und/oder Projekt gibt (das keine Dienstleistung ist), von denen der Auftraggeber, dass sie innerhalb der ersten zweitausend (2.000) Betriebsstunden nach der Lieferung gemäß Artikel 8 und Artikel 9 aufgetreten sind, jedoch spätestens zwölf (12) Monate nach der Lieferung gemäß Artikel 8 und Artikel 9,  ausschließlich oder überwiegend als direkte Folge einer von Altrimex verwendeten Konstruktionsfehler oder aufgrund mangelhafter Verarbeitung oder Verwendung von schlechtem Material garantiert Altrimex die Zuverlässigkeit des von Altrimex gelieferten Produkts und/oder Projekts (ohne Dienstleistung) sowie die Qualität des verwendeten und/oder gelieferten Materials,  wie in Artikel 16 weiter ausgeführt wird. Andere Garantien in Bezug auf Produkte und/oder Projekte, stillschweigend oder ausdrücklich, werden von Altrimex nicht gewährt.

16.3   Wenn ein Mangel an einem gelieferten Produkt durch die in Absatz 2 erwähnte Garantie abgedeckt ist, wird der Mangel von Altrimex durch Reparatur oder Austausch des defekten Teils und/oder Produkts behoben, sei es in der Firma von Altrimex oder durch Einsendung eines Ersatzteils – alles nach Ermessen von Altrimex. Altrimex übernimmt ausschließlich die Kosten für eventuelle Ersatzteile (Teile von) Produkten. Alle weiteren im Rahmen der Garantie anfallenden Kosten, wie z. B. Transportkosten, Kosten für Arbeitsstunden, Reise- und Unterkunftskosten usw., werden vom Kunden übernommen.

16.4   Fällt ein Mangel in einem Projekt unter die in Absatz 2 erwähnte Garantie, wird der Mangel von Altrimex durch Reparatur oder Ersatz des defekten Teils behoben, unabhängig davon, ob an dem Ort, an dem Altrimex das Projekt zuvor durchgeführt hat, oder durch Einsendung eines Teils zum Ersatz – alles nach Ermessen von Altrimex. Wenn und soweit Altrimex das Projekt vor Ort repariert oder ersetzt, gelten die Bestimmungen der Artikel 9.1 bis 9.5 mutatis mutandis. Altrimex übernimmt ausschließlich die Kosten für eventuelle Ersatzteile (Teile von) Produkten. Alle weiteren im Rahmen der Garantie anfallenden Kosten, wie z. B. Transportkosten, Kosten für Arbeitsstunden, Reise- und Unterkunftskosten usw., werden vom Kunden übernommen.

16.5   Für Reparatur- oder Ersatzteile läuft keine neue Garantiezeit. Die Garantie auf diese Teile erlischt somit nach Ablauf der in Absatz 2 dieses Artikel genannten Zeitraum.

16.6   Wenn der Kunde die Wartungs- oder Serviceleistungen der Produkte und/oder Projekte von einer dritten Partei erhält, erlischt die in Absatz 2 dieses Artikel erwähnte Garantiepflicht sofort.

16.7   Sofern nicht anders vereinbart, wird keine Garantie auf die von Altrimex erbrachten Arbeiten und Dienstleistungen gewährt.

16.8   Für von Altrimex bereitgestellte Informationen, Inspektionen und/oder Beratung wird keine Garantie gegeben.

16.9   Die Garantie deckt keine Mängel ab, die auftreten oder ganz oder teilweise darauf zurückzuführen sind:

a.      Nichtbefolgung von Betriebs- und Wartungsanweisungen oder anderen als dem geplanten normalen Gebrauch;

b.     normale Abnutzung;

c.      Montage/Installation oder Reparatur durch den Kunden oder durch Dritte;

d.     Belastungstests, Missbrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Lagerung, unsachgemäßer Transport;

e.      die falsche oder falsche Anwendung jeglicher staatlicher Vorschriften bezüglich der Art oder Qualität der verwendeten Materialien;

f.      Materialien oder Gegenstände, die in Absprache mit dem Kunden verwendet werden;

g.     Materialien oder Artikel, die Altrimex vom Kunden zur Verarbeitung zur Verfügung gestellt wurden;

h.      Materialien, Waren, Arbeitsmethoden und Bauweisen, soweit sie auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers angewendet werden, sowie Materialien und Waren, die von oder im Namen des Auftraggebers geliefert werden;

i.       Teile, die Altrimex von Dritten gekauft hat, sofern der Dritte keine Garantie an Altrimex abgegeben hat oder die von Dritten gewährte Garantie abgelaufen ist.

16.10 Altrimex übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der vom Kunden gelieferten Produkte für einen anderen Zweck als den, für den der Kunde die Produkte produziert hat, es sei denn, Altrimex hat auf Anfrage ausdrücklich schriftliche Beratung gegeben.

16.11 Wenn der Kunde keine Verpflichtung einhält, die sich aus der mit Altrimex geschlossenen Vereinbarung oder einer verwandten Vereinbarung ergibt, ist Altrimex nicht verpflichtet, eine Garantie – unter welchem Namen auch immer – in Bezug auf diese Vereinbarungen zu erbringen. Wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Altrimex Demontage, Reparatur oder andere Arbeiten am Produkt und/oder Projekt durchführen lässt oder durchführen lässt, erfällt jeder Anspruch auf die Garantie.

16.12 Beschwerden über Mängel müssen schriftlich innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach deren Entdeckung und spätestens innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Ablauf der Garantiefrist eingereicht werden, falls ein Anspruch gegen Altrimex wegen solcher Mängel überschritten wird. Rechtliche Schritte müssen innerhalb von sechs (6) Monaten nach der rechtzeitigen Beschwerde eingeleitet werden, andernfalls werden sie verwirkt.

16.13 Wenn Altrimex Teile und/oder Produkte ersetzt, um seinen Garantieverpflichtungen nachzukommen, werden die ersetzten Teile und/oder Produkte Eigentum von Altrimex.

16.14 Das angebliche Versäumnis von Altrimex, seine Garantieverpflichtungen einzuhalten, entbindet den Kunden nicht von den Verpflichtungen, die sich aus einer Vereinbarung mit Altrimex ergeben.

Artikel 17: Haftung

17.1   Altrimex haftet dem Kunden in keiner Weise für Folgeschäden, indirekten oder Strafschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust von Goodwill, verpasste Chancen und/oder Einsparungen, Umsatz- und/oder Gewinnverlust, Stagnationsschäden, Datenverluste), die aus einer Vereinbarung mit dem Kunden entstehen und einer Person oder einem Eigentum aus irgendeinem Grund zugefügt werden.  es sei denn, es liegt Absicht oder vorsätzliche Rücksichtslosigkeit seitens Altrimex oder eine Produkthaftung im Sinne von Artikel 6:185 des niederländischen Zivilgesetzbuches vor.

17.2   Die Haftung von Altrimex gegenüber dem Kunden für direkte Schäden, die sich aus einer Vereinbarung mit dem Kunden ergeben, ist auf den Betrag begrenzt, für den Altrimex von seinem Haftpflichtversicherer für diesen Schaden gedeckt ist. Das Vorstehende gilt nicht im Falle von Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit seitens Altrimex oder bei der Produkthaftung im Sinne von Artikel 6:185 des niederländischen Zivilgesetzbuchs. Falls aus welchem Grund auch immer keine Deckung durch den Versicherer besteht, ist die Haftung von Altrimex auf das Maximum der für den Vertrag in Rechnung gestellten und vom Kunde gezahlten Beträge begrenzt.  mit maximal 25.000 €,– pro Veranstaltung oder einer Reihe verwandter Veranstaltungen.

17.3   Altrimex haftet gegenüber dem Kunden niemals für Schäden, direkt oder indirekt, die sich aus mündlichen oder schriftlichen Ratschlägen oder Informationen ergeben, es sei denn, Altrimex erkennt ausdrücklich die Haftung gemäß diesen Geschäftsbedingungen an oder ist das Ergebnis von Absicht oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit von Altrimex.

17.4   Wenn der Mandant ein Risiko versichert hat, ist er verpflichtet, etwaige Schäden aus dieser Versicherung geltend zu machen und Altrimex gegen Forderungen des Versicherers zu entschädigen.

17.5   Der Kunde entschädigt Altrimex oder entschädigt Altrimex in Bezug auf alle Ansprüche Dritter auf Entschädigung von Schäden und/oder Geldstrafen.

17.6   Jeglicher Schaden im Zusammenhang mit einer Lieferung und/oder Dienstleistung gemäß einer Vereinbarung, auf die diese Bedingungen gelten, müssen Altrimex innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Beweiserhebung durch den Kunden schriftlich mitgeteilt werden, unter Androhung des Verfalls des Anspruchs in diesem Zusammenhang. Wenn ein Schadensersatzanspruch nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach Eintritt vor Gericht erhoben wird, erlischt er vollständig.

Artikel 18: höhere Gewalt

18.1  Eine Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen kann nicht Altrimex zugeschrieben werden, wenn dieses Versagen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

18.2  In diesen allgemeinen Geschäftsordnungen wird unter höherer Gewalt verstanden: ein Umstand, der außerhalb der angemessenen Kontrolle von Altrimex verursacht wird, was in jedem Fall auch Stromausfall, Telekommunikationsausfälle, Cyberkriminalität, Streiks, Geschäftsbeschäftigungen, Betriebsunterbrechungen oder Geschäftsunterbrechungen jeglicher Art, Personalmangel, Blockade, Aufstände, Krieg oder ähnliche Situationen, Explosion, Brand, Abfluss gefährlicher Gase oder anderer Substanzen umfasst,  Naturkatastrophen, Transportschwierigkeiten, Export-, Import- oder Transitbeschränkungen und/oder -verbote, Pandemien, andere Regierungsmaßnahmen im In- oder Ausland, unvorhergesehene Probleme bei der Produktion oder dem Transport durch Altrimex sowie alle Umstände, die nicht ausschließlich vom Willen von Altrimex abhängen, wie etwa die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Waren oder Dienstleistungen durch Dritte, die von Altrimex beauftragt wurden.

18.3  Im Falle einer höheren Gewalt ist Altrimex berechtigt, die Vereinbarung wegen des nicht durchsetzbaren Teils durch eine schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

18.4  Wenn Altrimex seine Verpflichtungen zum Beginn der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist es berechtigt, den bereits gelieferten oder lieferbaren Teil separat zu fakturieren, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung wie einen separaten Vertrag zu zahlen. Darüber hinaus kann Altrimex eine Zahlung für die von ihm im Rahmen der Vereinbarung gekauften, reservierten, verarbeiteten und hergestellten Rohstoffe, Materialien, Teile und sonstigen Gegenstände verlangen, zu dem Wert, der ihnen vernünftigerweise zugeschrieben werden muss. Im Falle einer Auflösung gemäß diesem Artikel ist der Kunde verpflichtet, die darin enthaltenen Waren nach Bezahlung des nach vorherigen Satzes fälligen Betrags zu übernehmen, andernfalls ist Altrimex berechtigt, diese Waren auf Kosten und Risiko des Kunden lagern zu lassen oder sie auf eigene Kosten zu verkaufen oder zu vernichten.

18.5  Der Mandant hat keinen Anspruch auf Entschädigung für den Schaden, der durch höhere Gewalt, Aussetzung oder Auflösung im Sinne dieses Artikels erlitten oder erlitten werden soll.

Artikel 19: Aussetzung und Auflösung

19.1  Wenn triftige Gründe für die Befürchtung vorliegen, dass der Mandant seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Altrimex nicht erfüllen kann oder will, ist Altrimex berechtigt, vom Mandanten angemessene Sicherheit in Bezug auf alle vertraglichen Verpflichtungen (unabhängig davon, ob fällig oder nicht zu zahlen) zu verlangen und die Vertragsabwicklung bis zur Gewissheit auszusetzen. Ohne Sicherheit innerhalb eines von Altrimex festgelegten angemessenen Zeitraums ist Altrimex berechtigt, das Abkommen ganz oder teilweise aufzulösen.

19.2  Im Falle eines (Antrags auf Insolvenz), (Antrag auf) Zahlungsaussetzung, der Einreichung einer Inkraftsetzungserklärung im Zusammenhang mit WHOA, der Schließung, der (beabsichtigten) Liquidation oder der vollständigen oder teilweisen (beabsichtigten) Übertragung des Geschäfts des Kunden hat Altrimex die Wahl, eine Ersatzsicherheit gemäß Absatz 1 dieses Artikels zu verlangen oder die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

19.3  Kommt der Kunde einer Verpflichtung nach, die sich aus der mit Altrimex geschlossenen Vereinbarung oder einer verwandten Vereinbarung ergibt, nicht oder tut dies nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß, ist Altrimex ebenso berechtigt, die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen und/oder die Vereinbarung aufzulösen.

19.4  Im Falle einer Aussetzung gemäß  Absatz 1 oder 2 ist Altrimex befugt, die von ihm gekauften, reservierten, verarbeiteten und hergestellten Rohmaterialien, Materialien, Teile und sonstigen Gegenstände für die Abschluss des Vertrags auf Kosten und Risiko des  Kunden zu lagern. Im Falle einer Auflösung gemäß  Absatz 1 oder 2 gilt der vorstehende Satz mutatis mutandis, unter der Voraussetzung, dass Altrimex auch die Zahlung für die von ihm gekauften, reservierten, verarbeiteten und hergestellten Rohmaterialien, Materialien, Teile und sonstigen Gegenstände für die Ausführung des Vertrags verlangen kann, anstatt zu lagern.  dies für den Wert, der ihm vernünftigerweise zugeschrieben werden sollte. Im Falle einer Auflösung gemäß diesem Artikel ist der Kunde verpflichtet, die darin enthaltenen Waren nach Bezahlung des nach vorherigen Satzes fälligen Betrags zu übernehmen, andernfalls ist Altrimex berechtigt, diese Waren auf Kosten und Risiko des Kunden lagern zu lassen oder sie auf eigene Kosten zu verkaufen oder zu vernichten.

19.5  Im Falle einer Aussetzung oder Auflösung gemäß Absatz 1, Absatz 2 oder Absatz 3 ist Altrimex umgehend Anspruch auf die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises, ohne dass das Recht von Altrimex auf vollständige Entschädigung beeinträchtigt wird, aber Altrimex selbst ist nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.

19.6  Die in diesem Artikel genannten Rechte und/oder Befugnisse von Altrimex gelten ohne Beeinträchtigung der sonstigen Rechte aus dem Gesetz, der Vereinbarung und diesen Bedingungen und ohne dass Altrimex verpflichtet ist, in dieser Hinsicht irgendeine Form von Vergütung zu zahlen.

Artikel 20: Einhaltung

20.1 Der Kunde versichert und garantiert, dass er alle geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften, Standards und Normen, Richtlinien und Kodizes im Zusammenhang mit dem Abkommen einhält, einschließlich aller Gesetze zum internationalen Handel, Embargos, Listen von Ein- oder Exportbeschränkungen und Sanktionen sowie einschließlich Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung und Verhinderung von Kinderarbeit.  Korruption, Sklaverei, schlechte Arbeitsbedingungen und Terrorismus.

20.2 Altrimex liefert dem Kunden keine Dual-Use-Produkte im Sinne der Europäischen Verordnung 2009/428/EU und 2019/2199/EU (Dual-Use Products), soweit sie für den Export aus und/oder durch die Europäische Union bestimmt sind. Der Kunde erklärt und garantiert, dass er keine Dual-Use-Produkte oder deren Teile von Altrimex kaufen wird, soweit sie für den Export, Transfer, Handel oder Transit aus der Europäischen Union bestimmt sind.

Artikel 21: Rechtswahl und Forum

21.1 Alle Angebote, Beratung und Vereinbarungen, auf die diese Bedingungen gelten, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

21.2 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (CISG) gilt nicht, ebenso wenig wie andere internationale Vorschriften, deren Ausschluss erlaubt ist, außer den ICC-Incoterms, auf die in Klausel 2.6 dieser Bedingungen Bezug genommen werden.

21.3 Alle Streitigkeiten, die aus einem Angebot, Beratung oder einer Vereinbarung entstehen, auf die diese Bedingungen ganz oder teilweise gelten, oder aus weiteren daraus resultierenden Vereinbarungen, werden ausschließlich dem niederländischen Gericht mit Zuständigkeit im Geschäftssitz Altrimex vorgelegt. Altrimex kann von diesen Zuständigkeitsregeln abweichen und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln anwenden.

21.4  Der Kunde ist verpflichtet, seinen Wohnsitz in den Niederlanden zu wählen, sofern der Kunde nicht bereits in den Niederlanden ansässig ist.